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allgemeine geschäftsbedingungen
1.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten
für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem "lux-theater"
und dem Unterrichtsteilnehmer, nachfolgend Schüler genannt. Die
AGB hängen in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus.
2. Geschäftsräume
Die Geschäftsräume des "lux-theaters" befinden sich z.Zt.
in 10785 Berlin, Kurfürstenstr. 18.
3. Rechtsverhältnis/Salvatorische Klausel
Die Rechtsbeziehung zwischen dem "lux-theater" und dem Schüler
sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages
muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages
oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages
und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.
4. Unterrichtsort
Der Unterricht wird in den Unterrichtsräumen in der Geschäftsstelle
des "lux-theaters" erteilt. Nach Vereinbarung kann der Unterricht
jedoch auch an anderen Orten stattfinden; dies gilt insbesondere bei Zusatz-/Blockproben,
Rollengesprächen, Rollen- und Millieustudien, Probenfahrten, Gastspielen
u.ä. Der Schüler erklärt sich bei Vertragsabschluss damit einverstanden,
auch an anderen Orten zum Unterricht zu erscheinen, solange dies nur vorrübergehender
Natur ist.
5. Unterrichtsvertrag
Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt schriftlich durch Unterzeichnung des
entsprechenden Vertrages. Nach Unterzeichnung gilt der Unterrichtsvertrag
über die zwischen dem Lehrer und dem Schüler einvernehmlich verabredete
Unterrichtszeit und Unterrichtsart (Einzelunterricht/Gruppenunterricht) als
rechtsverbindlich abgeschlossen. Mit der Verbindlichkeit des Unterrichtsvertrages
entsteht Entgeltpflicht.
6. Vorzeitige Anmeldung
Alle Kurse, die das "lux-theater" anbietet, sind platzbeschränkt
(in der Regel gibt es zwischen vier und zehn Plätze pro Kurs). Um sich
rechtzeitig einen Platz zu sichern, besteht für Neuinteressenten die
Möglichkeit, sich bereits vor Semesterbeginn für den jeweiligen
Kurs anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch Einsendung des Anmeldeblattes
sowie Überweisung einer Anmeldegebühr. Sollte nur die Gebühr
bei uns eingehen ohne das Anmeldeblatt, wird die Anmeldung nicht wirksam.
Die Anmeldegebühr oder ein Teil kann zurückerstattet werden, wenn
der Interessent sich vertraglich für die Teilnahme am Unterricht entscheidet.
Erstattungen erfolgen grundsätzlich nur in Form von Verrechnung mit dem
Unterrichtsgeld. Ein genereller Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr
besteht nicht. Dies gilt insbesondere für Zahlungen, die nach der Anmeldefrist
bei uns eingehen!
Sollte der/die Angemeldete nicht zum Schnuppertag erscheinen, verfällt
der Anspruch auf den Platz. In diesem Fall wird die Gebühr nicht erstattet.
Sollte der/die Angemeldete nach dem Schnuppertag mündlich die Teilnahme
am Kurs zusichern, dann jedoch nicht zum zweiten Termin erscheinen, verfällt
der Anspruch auf den Platz ebenso! In diesem Fall kann das lux-theater individuell
entscheiden, wer in den Kurs darf bzw. ob jmd. von der Warteliste nachrückt.
7. Unterrichtsform, Zusatzproben
Der Gruppenunterricht wird nur als Blockunterricht durchgeführt: in der
Regel mindestens drei Stunden am Stück, abhängig von der Kursart.
Pausen sind Teil des Unterrichtes, wobei gilt: pro drei Stunden kann der Lehrer
jeweils eine Pause von fünfzehn Minuten ansetzen, sodass sich die reine
Unterrichtszeit um fünfzehn Minuten reduziert. Bei Bedarf kann der Unterricht
auch in kleinere oder größere Einheiten unterteilt werden, solange
die vertraglich vereinbarte Monatsstundenzahl nicht unterschritten wird. Zusatzproben
(wie Probenwochenenden, Probenfahrten, Generalproben etc.) sowie Arbeitspräsentationen
(wie Lesungen u.ä.) zählen ebenfalls als Unterrichtszeit und können
mit dem regulären Unterricht stundenmäßig verrechnet werden.
Sollten Einzel-/Zweierproben nötig sein (betrifft in der Regel Szenisches
Projekt/Fortgeschrittene Kurse), so reduziert sich der monatliche Stundenanspruch
entsprechend, da Einzelunterricht teurer ist als Gruppenunterricht. Sollten
die Einzelproben langanhaltender Natur sein, so muss individuell geklärt
werden, ob der Schüler generell ein höheres Unterrichtsentgelt zu
zahlen hat.
8. Unterrichtszeiten, Ferien
Der Unterricht im "lux-theater" wird das ganze Jahr über erteilt
und richtet sich nicht nach den Schul- oder Semesterferien. Das "lux-theater"
hat eigene Ferienzeiträume, in denen der Unterricht nicht stattfindet.
Diese sind in der Regel: zwei Wochen zu Weihnachten, dreieinhalb Wochen zu
Ostern und acht Wochen im Sommer. Die genauen Ferienzeiten werden jeweils
zu Beginn eines Semesters per Aushang bekanntgegeben. Gesetzliche Feiertage
bleiben unterrichtsfrei. Die Höhe des Unterrichtsentgeltes bleibt von
den unterrichtsfreien Zeiten unberührt.
9. Unterrichtsentgelt und Zahlungsmodalitäten
Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach den jeweils aktuellen Tarifen.
Der Tarif für den gebuchten Kurs ist im Unterrichtsvertrag ausgewiesen;
zudem hängt die Tarifliste in den lux-Räumen aus. Alle Zahlungen
erfolgen bargeldlos auf das lux-Konto: Konto-Nr. 589 237 0011 bei der Berliner
Volksbank (BLZ 100 900 00) unter Angabe des entsprechenden Verwendungszweckes.
Gezahlt wird in der Regel per Lastschriftverfahren. Bei Rückbuchung mangels
Kontodeckung seitens des Schülers fallen Rücklastschriftgebühren
an. In dem Fall kann der Schüler den offenen Betrag selbst überweisen;
sollte bis zum festgesetzten Termin allerdings kein Zahlungseingang erfolgen,
wird das lux-theater den Betrag erneut einziehen. Bei erneuter Rückbuchung
kann der Betrag für das gesamte Semester mit einem Mal geltend gemacht
werden.
Zahlt der Schüler den Semesterbeitrag mit einem Mal im voraus, so kann
er das Geld auch überweisen, selbiges gilt für Probenfahrtgelder
etc. Bei Verzug fallen Säumnisgebühren lt. Tarifliste an (Mindestbetrag:
3 EUR), dies gilt auch für Semesterzahlungen. Der Schüler hat bei
Verzug solange keinen Anspruch auf Unterricht, bis der Rückstand beglichen
ist.
Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs.
10. Vertragslaufzeiten, Kündigung
Der Unterrichtsvertrag wird in der Regel für ein, maximal zwei Semester
abgeschlossen und kann nach Ablauf dieser Zeit auf Wunsch verlängert
werden. Die Vertragslaufzeiten variieren je nach Kursart. So gibt es auch
Kurse, die monatlich kündbar sind (z.B. Sprecherziehung). Alle Kündigungen
seitens des Schülers und auch des "lux-theaters" bedürfen
der Schriftform. Kündigungen seitens des Schülers sind an die Postanschrift
des "lux-theaters" zu richten. Für alle Fristen zählt
das Datum des Eingangs, nicht der Poststempel.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen und ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Schüler aus ärztlich attestierten
Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. In
diesem Fall kann der Vertrag zum Monatsende gekündigt werden, wobei die
Kündigung spätestens am Monatsfünften im "lux-theater"
eingehen muss, wenn sie zum Ende desselben Monats noch wirksam werden soll.
Ein wichtiger Grund liegt nicht vor, wenn der Schüler mitten im Semester
den Kurs abbricht oder in einen anderen Wohnort verzieht. In diesem Fall ist
das Kursentgelt vollständig zu zahlen, auch wenn Ratenzahlung vereinbart
wurde.
Ein wichtiger Grund seitens des "lux-theaters" liegt u.a. dann vor,
wenn der Lehrer seinen Unterricht nicht mehr wahrnehmen kann und auch kein
Ersatz gestellt werden kann. Ebenso kann das "lux-theater" dem Schüler
kündigen, wenn dieser nur unregelmässig am Unterricht teilnimmt
oder sich anderweitig unkooperativ verhält (s. § 11 AGB).
Der Kündigende muß dem anderen Vertragspartner den Grund der außerordentlichen
Kündigung unverzüglich schriftlich mitteilen.
Die Anwendung des § 626 BGB (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund)
ist für beide Vertragspartner ausgeschlossen.
11. Fehlzeiten, Teilnehmerzahl
Der Schüler verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig und
pünktlich zu besuchen und bei Fehlen rechtzeitig abzusagen, spätestens
jedoch am Tag vor dem Unterricht. Fehlt ein Schüler innerhalb eines Semesters
dreimal unentschuldigt, verliert er den Anspruch auf Unterricht. Dasselbe
gilt, wenn der Schüler nur unregelmäßig erscheint. In beiden
Fällen wird das Entgelt nicht erstattet. Es liegt in der Entscheidung
des jeweiligen Lehrers, ob und wie der Unterricht fortgeführt werden
kann.
Bei Einzelunterricht müssen die mit dem Lehrer verabredeten Termine eingehalten
werden, hier gilt: sagt der Schüler nach 12 Uhr am Unterrichtstag ab,
wird die Stunde in der Regel nicht nachgeholt; bezahlt werden muss die Stunde
trotzdem.
Wird die Regelzahl der Schüler im Gruppenunterricht über- oder unterschritten,
so kann das "lux-theater" die Kurse/Gruppen neu zusammenstellen.
Gruppenunterricht im Vertragssinne ist erst ab einer Teilnehmerzahl von drei
Personen möglich. Erscheinen weniger Schüler zum Unterricht, entscheidet
der Lehrer jeweils spontan, ob es sinnvoll ist, den Unterricht trotzdem durchzuführen.
Ein Anspruch darauf besteht seitens des Schülers nicht.
12. Unterrichtsausfall
Ausgefallener Unterricht durch Erkrankung bzw. Verhinderung des Lehrers wird
nach Vereinbarung nachgeholt. Grundsätzlich besteht Anspruch auf Nachholung
des Unterrichts, allerdings kann dies auch durch einen anderen Lehrer erfolgen.
13. Haftungsbeschränkung des lux-theaters
Das "lux-theater" haftet nicht für Schäden, die dem Schüler
während des Unterrichts, der Proben, der Probenfahrten und Aufführungen
an seiner Person oder seinem Eigentum entstehen. Jeder Schüler nimmt
an den Veranstaltungen des "lux-theaters" freiwillig und auf eigenes
Risiko teil; dies gilt insbesondere für die Probenfahrten ins In- und
Ausland. Es wird, soweit nicht vorhanden, der Abschluss einer privaten Unfallversicherung
empfohlen.
14. Foto-/Videoaufnahmen
Das "lux-theater" nimmt generell keine Foto- und Videoaufnahmen
vom Unterricht und den Aufführungen vor. Sämtliche auf der lux-Webseite
ausgestellten Fotos sind Privataufnahmen, die Schüler während des
laufenden Unterrichtes aufgenommen haben und dem "lux-theater" freundlicherweise
ausschließlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt haben.
Fotos werden grundsätzlich nur nach Einwilligung derjenigen Personen,
die auf ihnen zu sehen sind, auf die lux-Webseite gestellt. Eine Weiterreichung
der Fotoaufnahmen erfolgt durch das "lux-theater" nicht, hier gilt
das Urheberrecht. Schüler, die sich während der Proben von anderen
Schülern fotografieren lasssen, müssen selbst dafür sorgen,
dass sie in den Besitz der Bilder kommen, auf denen sie zu sehen sind. Das
gleiche gilt für Videoaufnahmen: sollten während des Unterrichtes
oder einer Arbeitspräsentation von einem der Schüler oder Zuschauer
private Videoaufnahmen durchgeführt werden, so darf dies nur mit Einverständnis
aller an der Aufführung beteiligten Personen geschehen, einschliesslich
der lux-Leitung sowie der Spielstätte. Das "lux-theater" weist
ausdrücklich darauf hin, selbst niemals Videoaufzeichnungen vorzunehmen
und auch niemanden damit zu beauftragen, dies zu tun. Sollten Aufzeichnungen
vorhanden sein, bleibt die Haftung dafür somit immer beim Aufzeichnenden.
Schüler, die sich während des Unterrichtes oder während der
Aufführungen von anderen Schülern oder Zuschauern freiwillig filmen
lasssen, müssen hinterher selbst dafür sorgen, dass sie in den Besitz
der Aufzeichnungen kommen, auf denen sie zu sehen sind.
15. Aufführungen
Das "lux-theater" organisiert öffentliche Auftritte seiner
Schüler vor Publikum. Zweck der Aufführungen ist es, den Schülern
die Möglichkeit zu geben, Erfahrungen im Auftreten zu sammeln, da dies
wesentlicher Bestandteil der Theaterarbeit ist. Die Aufführungen sind
jedoch nicht Teil des Unterrichtes und insofern ist die Teilnahme daran immer
freiwilliger Natur. Kein Schüler kann gezwungen werden, an einer Aufführung
teilzunehmen. Im Gegenzug kann das lux-theater nicht dazu gezwungen werden,
öffentliche Aufführungen zu garantieren.
16. Nebenabreden
Alle von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen
sind nur dann gültig, wenn sie einvernehmlich und von der Geschäftsführung
des "lux-theaters" ausdrücklich schriftlich bestätigt
wurden.
17. Inkrafttreten
Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01. Januar 2010
in Kraft (letzte
Fassung am 01.10.2007, gültig bis 31.12.2009).