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allgemeine geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem "lux-theater" und dem Unterrichtsteilnehmer, nachfolgend Schüler genannt.
Die AGB hängen in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus.

2. Geschäftsräume
Die Geschäftsräume des "lux-theaters" befinden sich z.Zt. in 10785 Berlin, Kurfürstenstr. 18.

3. Rechtsverhältnis/Salvatorische Klausel
Die Rechtsbeziehung zwischen dem "lux-theater" und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

4. Unterrichtsort
Der Unterricht wird in den Unterrichtsräumen in der Geschäftsstelle des "lux-theaters" erteilt. Nach Vereinbarung kann der Unterricht jedoch auch an anderen Orten stattfinden; dies gilt insbesondere bei Zusatz-/Blockproben, Rollengesprächen, Rollen- und Millieustudien, Probenfahrten, Gastspielen u.ä. Der Schüler erklärt sich bei Vertragsabschluss damit einverstanden, auch an anderen Orten zum Unterricht zu erscheinen, solange dies nur vorrübergehender Natur ist.

5. Unterrichtsvertrag
Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt schriftlich durch Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages. Nach Unterzeichnung gilt der Unterrichtsvertrag über die zwischen dem Lehrer und dem Schüler einvernehmlich verabredete Unterrichtszeit und Unterrichtsart (Einzelunterricht/Gruppenunterricht) als rechtsverbindlich abgeschlossen. Mit der Verbindlichkeit des Unterrichtsvertrages entsteht Entgeltpflicht.

6. Vorzeitige Anmeldung
Alle Kurse, die das "lux-theater" anbietet, sind platzbeschränkt (in der Regel gibt es zwischen vier und zehn Plätze pro Kurs). Um sich rechtzeitig einen Platz zu sichern, besteht für Neuinteressenten die Möglichkeit, sich bereits vor Semesterbeginn für den jeweiligen Kurs anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch Einsendung des Anmeldeblattes sowie Überweisung einer Anmeldegebühr. Sollte nur die Gebühr bei uns eingehen ohne das Anmeldeblatt, wird die Anmeldung nicht wirksam. Die Anmeldegebühr oder ein Teil kann zurückerstattet werden, wenn der Interessent sich vertraglich für die Teilnahme am Unterricht entscheidet. Erstattungen erfolgen grundsätzlich nur in Form von Verrechnung mit dem Unterrichtsgeld. Ein genereller Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr besteht nicht. Dies gilt insbesondere für Zahlungen, die nach der Anmeldefrist bei uns eingehen!
Sollte der/die Angemeldete nicht zum Schnuppertag erscheinen, verfällt der Anspruch auf den Platz. In diesem Fall wird die Gebühr nicht erstattet. Sollte der/die Angemeldete nach dem Schnuppertag mündlich die Teilnahme am Kurs zusichern, dann jedoch nicht zum zweiten Termin erscheinen, verfällt der Anspruch auf den Platz ebenso! In diesem Fall kann das lux-theater individuell entscheiden, wer in den Kurs darf bzw. ob jmd. von der Warteliste nachrückt.

7. Unterrichtsform, Zusatzproben
Der Gruppenunterricht wird nur als Blockunterricht durchgeführt: in der Regel mindestens drei Stunden am Stück, abhängig von der Kursart. Pausen sind Teil des Unterrichtes, wobei gilt: pro drei Stunden kann der Lehrer jeweils eine Pause von fünfzehn Minuten ansetzen, sodass sich die reine Unterrichtszeit um fünfzehn Minuten reduziert. Bei Bedarf kann der Unterricht auch in kleinere oder größere Einheiten unterteilt werden, solange die vertraglich vereinbarte Monatsstundenzahl nicht unterschritten wird. Zusatzproben (wie Probenwochenenden, Probenfahrten, Generalproben etc.) sowie Arbeitspräsentationen (wie Lesungen u.ä.) zählen ebenfalls als Unterrichtszeit und können mit dem regulären Unterricht stundenmäßig verrechnet werden. Sollten Einzel-/Zweierproben nötig sein (betrifft in der Regel Szenisches Projekt/Fortgeschrittene Kurse), so reduziert sich der monatliche Stundenanspruch entsprechend, da Einzelunterricht teurer ist als Gruppenunterricht. Sollten die Einzelproben langanhaltender Natur sein, so muss individuell geklärt werden, ob der Schüler generell ein höheres Unterrichtsentgelt zu zahlen hat.

8. Unterrichtszeiten, Ferien
Der Unterricht im "lux-theater" wird das ganze Jahr über erteilt und richtet sich nicht nach den Schul- oder Semesterferien. Das "lux-theater" hat eigene Ferienzeiträume, in denen der Unterricht nicht stattfindet. Diese sind in der Regel: zwei Wochen zu Weihnachten, dreieinhalb Wochen zu Ostern und acht Wochen im Sommer. Die genauen Ferienzeiten werden jeweils zu Beginn eines Semesters per Aushang bekanntgegeben. Gesetzliche Feiertage bleiben unterrichtsfrei. Die Höhe des Unterrichtsentgeltes bleibt von den unterrichtsfreien Zeiten unberührt.

9. Unterrichtsentgelt und Zahlungsmodalitäten
Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach den jeweils aktuellen Tarifen. Der Tarif für den gebuchten Kurs ist im Unterrichtsvertrag ausgewiesen; zudem hängt die Tarifliste in den lux-Räumen aus. Alle Zahlungen erfolgen bargeldlos auf das lux-Konto: Konto-Nr. 589 237 0011 bei der Berliner Volksbank (BLZ 100 900 00) unter Angabe des entsprechenden Verwendungszweckes. Gezahlt wird in der Regel per Lastschriftverfahren. Bei Rückbuchung mangels Kontodeckung seitens des Schülers fallen Rücklastschriftgebühren an. In dem Fall kann der Schüler den offenen Betrag selbst überweisen; sollte bis zum festgesetzten Termin allerdings kein Zahlungseingang erfolgen, wird das lux-theater den Betrag erneut einziehen. Bei erneuter Rückbuchung kann der Betrag für das gesamte Semester mit einem Mal geltend gemacht werden.
Zahlt der Schüler den Semesterbeitrag mit einem Mal im voraus, so kann er das Geld auch überweisen, selbiges gilt für Probenfahrtgelder etc. Bei Verzug fallen Säumnisgebühren lt. Tarifliste an (Mindestbetrag: 3 EUR), dies gilt auch für Semesterzahlungen. Der Schüler hat bei Verzug solange keinen Anspruch auf Unterricht, bis der Rückstand beglichen ist.
Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs.

10. Vertragslaufzeiten, Kündigung
Der Unterrichtsvertrag wird in der Regel für ein, maximal zwei Semester abgeschlossen und kann nach Ablauf dieser Zeit auf Wunsch verlängert werden. Die Vertragslaufzeiten variieren je nach Kursart. So gibt es auch Kurse, die monatlich kündbar sind (z.B. Sprecherziehung). Alle Kündigungen seitens des Schülers und auch des "lux-theaters" bedürfen der Schriftform. Kündigungen seitens des Schülers sind an die Postanschrift des "lux-theaters" zu richten. Für alle Fristen zählt das Datum des Eingangs, nicht der Poststempel.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Schüler aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. In diesem Fall kann der Vertrag zum Monatsende gekündigt werden, wobei die Kündigung spätestens am Monatsfünften im "lux-theater" eingehen muss, wenn sie zum Ende desselben Monats noch wirksam werden soll. Ein wichtiger Grund liegt nicht vor, wenn der Schüler mitten im Semester den Kurs abbricht oder in einen anderen Wohnort verzieht. In diesem Fall ist das Kursentgelt vollständig zu zahlen, auch wenn Ratenzahlung vereinbart wurde.
Ein wichtiger Grund seitens des "lux-theaters" liegt u.a. dann vor, wenn der Lehrer seinen Unterricht nicht mehr wahrnehmen kann und auch kein Ersatz gestellt werden kann. Ebenso kann das "lux-theater" dem Schüler kündigen, wenn dieser nur unregelmässig am Unterricht teilnimmt oder sich anderweitig unkooperativ verhält (s. § 11 AGB).
Der Kündigende muß dem anderen Vertragspartner den Grund der außerordentlichen Kündigung unverzüglich schriftlich mitteilen.
Die Anwendung des § 626 BGB (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) ist für beide Vertragspartner ausgeschlossen.

11. Fehlzeiten, Teilnehmerzahl
Der Schüler verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen und bei Fehlen rechtzeitig abzusagen, spätestens jedoch am Tag vor dem Unterricht. Fehlt ein Schüler innerhalb eines Semesters dreimal unentschuldigt, verliert er den Anspruch auf Unterricht. Dasselbe gilt, wenn der Schüler nur unregelmäßig erscheint. In beiden Fällen wird das Entgelt nicht erstattet. Es liegt in der Entscheidung des jeweiligen Lehrers, ob und wie der Unterricht fortgeführt werden kann.
Bei Einzelunterricht müssen die mit dem Lehrer verabredeten Termine eingehalten werden, hier gilt: sagt der Schüler nach 12 Uhr am Unterrichtstag ab, wird die Stunde in der Regel nicht nachgeholt; bezahlt werden muss die Stunde trotzdem.
Wird die Regelzahl der Schüler im Gruppenunterricht über- oder unterschritten, so kann das "lux-theater" die Kurse/Gruppen neu zusammenstellen.
Gruppenunterricht im Vertragssinne ist erst ab einer Teilnehmerzahl von drei Personen möglich. Erscheinen weniger Schüler zum Unterricht, entscheidet der Lehrer jeweils spontan, ob es sinnvoll ist, den Unterricht trotzdem durchzuführen. Ein Anspruch darauf besteht seitens des Schülers nicht.

12. Unterrichtsausfall
Ausgefallener Unterricht durch Erkrankung bzw. Verhinderung des Lehrers wird nach Vereinbarung nachgeholt. Grundsätzlich besteht Anspruch auf Nachholung des Unterrichts, allerdings kann dies auch durch einen anderen Lehrer erfolgen.

13. Haftungsbeschränkung des lux-theaters
Das "lux-theater" haftet nicht für Schäden, die dem Schüler während des Unterrichts, der Proben, der Probenfahrten und Aufführungen an seiner Person oder seinem Eigentum entstehen. Jeder Schüler nimmt an den Veranstaltungen des "lux-theaters" freiwillig und auf eigenes Risiko teil; dies gilt insbesondere für die Probenfahrten ins In- und Ausland. Es wird, soweit nicht vorhanden, der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.

14. Foto-/Videoaufnahmen
Das "lux-theater" nimmt generell keine Foto- und Videoaufnahmen vom Unterricht und den Aufführungen vor. Sämtliche auf der lux-Webseite ausgestellten Fotos sind Privataufnahmen, die Schüler während des laufenden Unterrichtes aufgenommen haben und dem "lux-theater" freundlicherweise ausschließlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt haben. Fotos werden grundsätzlich nur nach Einwilligung derjenigen Personen, die auf ihnen zu sehen sind, auf die lux-Webseite gestellt. Eine Weiterreichung der Fotoaufnahmen erfolgt durch das "lux-theater" nicht, hier gilt das Urheberrecht. Schüler, die sich während der Proben von anderen Schülern fotografieren lasssen, müssen selbst dafür sorgen, dass sie in den Besitz der Bilder kommen, auf denen sie zu sehen sind. Das gleiche gilt für Videoaufnahmen: sollten während des Unterrichtes oder einer Arbeitspräsentation von einem der Schüler oder Zuschauer private Videoaufnahmen durchgeführt werden, so darf dies nur mit Einverständnis aller an der Aufführung beteiligten Personen geschehen, einschliesslich der lux-Leitung sowie der Spielstätte. Das "lux-theater" weist ausdrücklich darauf hin, selbst niemals Videoaufzeichnungen vorzunehmen und auch niemanden damit zu beauftragen, dies zu tun. Sollten Aufzeichnungen vorhanden sein, bleibt die Haftung dafür somit immer beim Aufzeichnenden. Schüler, die sich während des Unterrichtes oder während der Aufführungen von anderen Schülern oder Zuschauern freiwillig filmen lasssen, müssen hinterher selbst dafür sorgen, dass sie in den Besitz der Aufzeichnungen kommen, auf denen sie zu sehen sind.

15. Aufführungen
Das "lux-theater" organisiert öffentliche Auftritte seiner Schüler vor Publikum. Zweck der Aufführungen ist es, den Schülern die Möglichkeit zu geben, Erfahrungen im Auftreten zu sammeln, da dies wesentlicher Bestandteil der Theaterarbeit ist. Die Aufführungen sind jedoch nicht Teil des Unterrichtes und insofern ist die Teilnahme daran immer freiwilliger Natur. Kein Schüler kann gezwungen werden, an einer Aufführung teilzunehmen. Im Gegenzug kann das lux-theater nicht dazu gezwungen werden, öffentliche Aufführungen zu garantieren.

16. Nebenabreden
Alle von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie einvernehmlich und von der Geschäftsführung des "lux-theaters" ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

17. Inkrafttreten
Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01. Januar 2010 in Kraft (letzte Fassung am 01.10.2007, gültig bis 31.12.2009).